Teilnahmebedingungen HEINRICH Vorteilskarte

Teilnahmebedingungen HEINRICH Vorteilskarte

Hier finden Sie die Teilnahmebedingungen zu unserer Kundenkarte - der HEINRICH Vorteilskarte

  1. Ihre Teilnahme an der HEINRICH Vorteilskarte

Die HEINRICH Vorteilskarte (im Folgenden „Vorteilskarte“) ist ein unentgeltliches Angebot der Schuh-Heinrich GmbH & Co. KG, Alter Markt 12, 24103 Kiel („HEINRICH“). Für Ihre Teilnahme gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen, die Sie durch Ausfüllen des elektronischen Antragsformulars in einer HEINRICH – oder SchuhWerk-Filiale oder durch Ihre Online-Anmeldung akzeptieren. Sie können teilnehmen, wenn Sie eine natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland und mindestens 18 Jahre alt sind. Für die Teilnahme benötigen Sie eine  HEINRICH  Vorteilskarte  oder  die  App  zur HEINRICH Vorteilskarte.


  1. Leistungen und Vorteile

Mit Ihrer HEINRICH Vorteilskarte („Vorteilskarte“) sammeln Sie Punkte und erhalten Zugang zu exklusiven Vorteilen, wie z. B. die Teilnahme an Events, Rabatt- und Bonusaktionen sowie personalisierte Serviceleistungen (zusammengefasst „Vorteilsleistungen“). Art, Umfang und Bedingungen von Vorteilsleistungen werden von HEINRICH festgelegt. Vorteilsleistungen können räumlich, zeitlich oder mengenmäßig beschränkt werden. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Vorteilsleistungen. Einzelne Vorteilsleistungen können jederzeit wieder aus dem Programm genommen werden. Eine Auszahlung  des Punktegegenwerts ist nicht möglich. Details werden von HEINRICH ggf. in gesonderten Bedingungen („Vorteilsbedingungen“) festgelegt. Einwendungen wegen der Richtigkeit oder Vollständigkeit Ihres Punktestandes müssen Sie gegenüber HEINRICH spätestens bis 6 Kalendermonate nach dem jeweiligen Einkauf geltend machen. Bitte halten Sie dazu Ihre Kassenzettel oder Rechnungen bereit. Sie können auch nach Fristablauf eine Berichtigung des Punktestandes verlangen, müssen dann aber die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit nachweisen. Gesammelte Punkte verfallen zum 31.12 eines jeden Kalenderjahres, frühestens mit dem Ablauf von 36 Monaten nach dem entsprechenden Einkauf. Ihre Vorteilskarte ist personengebunden und darf nur von Ihnen eingesetzt werden. Die Vorteilskarte enthält eine an Ihr Kundenkonto gekoppelte Kartennummer. Der Erhalt von Vorteilsleistungen in den  Schuhgeschäften setzt in der Regel das elektronische Erfassen der Kartennummer voraus. Digitalangebote erfordern in der Regel die Eingabe der Kartennummer. Ihre Vorteilskarte dient dazu, die in den HEINRICH- und Schuhwerk-Geschäften (sofern Sie Ihre Vorteilskarte einsetzen) Daten mit Ihrem zentralen HEINRICH Kundenkonto (siehe Ziff. 3) verknüpfen zu können. So können die digitalen und lokalen Angebote und Services aufeinander abgestimmt werden. HEINRICH nutzt diese Informationen, um Ihnen personalisierte Vorteilsleistungen anzubieten und Ihnen Informationen und Angebote von HEINRICH zukommen zu lassen, die für Sie relevant und nützlich sind. Weitere Infos zur Datenverarbeitung, Ihren diesbezüglichen Wahlmöglichkeiten und Datenschutzrechten finden Sie in den Datenschutzhinweisen der HEINRICH Vorteilskarte unter: https://www.das-schuherlebnis.de/cms-heinrich-vorteilskarte-datenschutzbestimmungen.asp

 

  1. Kundenkonto

Als Teilnehmer erhalten Sie ein zentrales HEINRICH Kundenkonto („Kundenkonto“). Das Kundenkonto wird von HEINRICH für das Kundendatenmanagement (Verwaltung von persönlichen Profil-, Kontakt- und Zahlungsdaten, Präferenzen, Einkäufen und weiterer Daten) genutzt. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern, z. B. per E-Mail an service@schuhheinrich.de oder postalisch. Durch Ihre persönlichen Angaben und die bei deiner Teilnahme anfallenden Daten erfährt HEINRICH, welche Themen für Sie relevant sind. Auf dieser Grundlage kann HEINRICH Ihnen personalisierte, d. h. individuell auf Ihre Interessen und Bedürfnisse zugeschnittene Inhalte und Werbung präsentieren und personalisierte HEINRICH Services anbieten.


  1. Verlust und Missbrauch der Vorteilskarte

Wenn Sie Ihre Vorteilskarte verlieren, können Sie eine Ersatzkarte beantragen. Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung Ihrer Vorteilskarte sollten Sie dies in Ihrem eigenen Interesse umgehend mitteilen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder ergänzende Bedingungen (z. B. Vorteilsbedingungen) behält sich HEINRICH vor, die Vorteilskarte und/oder den Zugang zum Kundenkonto zu sperren.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Recht, weitergehende Ansprüche geltend zu machen, bleiben hiervon unberührt.


  1. Beendigung der Teilnahme, Programmänderungen

Sie können Ihre Teilnahme jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, z. B. per E-Mail an service@schuhheinrich.de. Eine ordentliche Kündigung durch HEINRICH ist ohne Angabe von Gründen nur unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen möglich. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung aus wichtigem Grund, den Sie zu vertreten haben (z. B. Missbrauch der Vorteilskarte), verfallen Ihre Ansprüche im Zusammenhang mit der Teilnahme. HEINRICH behält sich vor, Sie vom Programm auszuschließen, wenn Sie Ihre Vorteilskarte über einen Zeitraum von 36 Monaten nicht eingesetzt haben oder Sie unter den in Ihrem Kundenkonto hinterlegten Kontaktdaten nicht mehr erreichbar sind.
HEINRICH ist berechtigt, das Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen, umzubenennen und/oder anderweitig zu verändern, soweit Ihnen das unter Berücksichtigung Ihrer Interessen zumutbar ist. Vorbehaltlich einer anderen Regelung in den Vorteilsbedingungen bleiben bereits erworbene Ansprüche auf Vorteilsleistungen von einer Einstellung oder anderweitigen Änderung unberührt.


  1. Änderungen, Verbraucherstreitbeilegung, Wechsel des Programmbetreibers
HEINRICH behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen zu ändern, sofern die Änderungen für Sie ausschließlich vorteilhaft, neutral oder erforderlich sind, um die Übereinstimmung mit dem geltenden Recht herzustellen. Andere Änderungen der Teilnahmebedingungen werden Ihnen per E-Mail oder Post bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widersprechen oder kündigen. Hierauf werden Sie mit der Änderungsmitteilung nochmals gesondert hingewiesen. Widersprechen Sie der Änderung, kann Ihre Teilnahme durch ordentliche Kündigung seitens HEINRICH beendet werden. HEINRICH ist nicht verpflichtet, an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen. Eine freiwillige Teilnahme erfolgt zurzeit nicht. Link zur Plattform der EU-Kommission für Online-Streitbeilegung („OS-Plattform“): http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Per E-Mail erreichen Sie uns unter: service@schuhheinrich.de.